Wie geht Basisdemokratie?
Basisdemokratie
&
Systembedingte Stabilität
Erklärung der Funktionsweise einer Basisdemokratischen Grundordnung, durch die Systembedingte Stabilität in Wirtschaf und Gesellschaft geschaffen und garantiert wird und in der Korruption oder Manipulation in schwerwiegendem Maße nicht vorkommen können.
Bevor es los geht...
Im nachfolgenden Text werden immer wieder Vergleiche zur Repräsentativen Demokratie gezogen.
Zum besseren Verständnis ist es zu empfehlen, auch die Texte darüber zu lesen.
Basisdemokratie
Ordnung und Wirkungsweise
Nach den Modellen des Basisdemokratiegesetzes und des Prenzlauer Verfassungsentwurfs der Basisdemokratischen Bewegung (BB)
Links zu beiden s. Ende der Seite
Einleitung
Die zwei Säulen des herrschenden Systems
Es ist wichtig, die folgenden Grunderkenntnisse über die Funktionsweise des derzeit herrschenden Systems zu haben, um Sinn und Funktion von Basisdemokratie besser zu verstehen.
Bislang hat es nirgends auf der Welt eine echte Demokratie gegeben, auch wenn viele das noch immer glauben. Aber was wir bislang hatten und auch derzeit noch haben, ist keine Demokratie. Das System – insbesondere des Westens – baut vielmehr allein auf zwei Säulen. Sie zu kennen und zu verstehen ist insofern sehr wichtig, als dass man nur hier ansetzen kann, um ein wirklich menschenwürdiges System zu schaffen.
Die erste Säule
Das ist die Repräsentative Demokratie, die in Wahrheit keine ist. Hier wird Demokratie nur vorgespielt. Es entscheiden nur sehr wenige Leute, die sich gerne als „Eliten“ sehen. Das System ist von allen Seiten her extrem anfällig für Korruption und Manipulation. Und genau darin liegt auch die Absicht. Nur so können Oligarchen, Konzerne und Banken das System für sich nutzbar machen und ganze Völker für sich arbeiten lassen. Und das tun sie nicht nur mehr als uns lieb ist, sondern auch weit mehr, als wir es überhaupt erfahren.
Unter repräsentativen Systemen sind fast alle Kriege und Krisen der letzten 200 Jahre geplant und ausgeführt worden, auch die beiden Weltkriege. Es ging dabei immer nur um Profit und Macht.
Das alles bestätigt sogar eine Studie der Princeton Universität. Ihr zufolge ist die Repräsentative Demokratie der USA keine Demokratie, sondern eine Oligarchie, in der also nur einige wenige Superreiche herrschen. Das Volk hat keinerlei Mitspracherecht und sein Einfluss auf die Politik ist praktisch nicht vorhanden.
...mehr dazu hier
Die zweite Säule
Das ist das auf Zins und Zinseszins basierende Schuldgeldsystem. Es bringt alle Welt in Schulden und damit in Abhängigkeit und macht durch diese Abhängigkeit Firmen, Menschen und ganze Länder gefügig. Die Auswirkungen dieses Geldsystems erkennen wir nicht nur in der Verschuldung aller Welt, sondern vor allem in der damit einhergehenden zunehmenden Verarmung der Menschen, einschließlich des Mittelstandes und dem schleichenden Zusammenbruch der sozialen Systeme. Schuldlast und der Zins wuchern ins Unermessliche und quetschen das Letzte aus den Menschen und der Wirtschaft.
...mehr dazu hier
Fazit
Wenn nun also die Macht der Hochfinanz vor allem in diesen beiden Systemen zu finden ist, wird klar, dass genau hier die nötigen Änderungen vorgenommen werden müssen.
An die Stelle des zinsbasierten Schuldgeldes kann nur eine Form einer zinsfreien Währung treten. Das bricht der Hauptmacht das Genick. Ohne Zins bleibt das Schuldgeld wirkungslos für das System und damit unbrauchbar. Ideal wäre für die Wirtschaft und zum Wohle des Volkes ein zinsfreies Freigeld oder auch Fließendes Geld genannt.
Die Repräsentative „Demokratie“ kann nur durch Basisdemokratie ersetzt werden. Damit wäre die Macht des Systems der Hochfinanz und Konzerne endgültig gebrochen, denn sie können fortan dann keine Marionetten mehr in die Kabinette setzen, die dort ihren Willen vertreten. Wie das genau funktioniert, steht im Folgenden genau beschrieben.
Basisdemokratie:
das konsequente Gegenstück zur Repräsentativen Demokratie
Doch ist Vorsicht geboten!
Basisdemokratie und Freigeld sind wie frische Waldluft für ein im Smog des Systems erstickendes Volk. Sie ergänzen und unterstützen sich wechselwirkend. Die Repräsentative Demokratie und das Schuldgeld tun dies aber auch. Es ist daher nicht sinnvoll, nur eines zu ersetzen und das jeweils andere, alte Modell, beizubehalten. Egal wie herum man es dreht: das Schuldgeld wird die Basisdemokratie ruinieren, so dass man der Basisdemokratie die Schuld des Versagens geben wird und eine Repräsentative Demokratie würde durch die Politiker ein Scheitern des Freigeldes herbeiführen, so dass man zum "altbewährten" System der Ausbeutung zurückkehren kann.
Ein Wechsel sollte also immer beides beinhalten, niemals nur eines.
Jede Alternative, sei es eine Verfassunggebende Versammlung oder eine basisdemokratische Partei oder eine Bewegung, die das herrschende System zu stürzen gedenkt, gleichzeitig aber repräsentative Elemente in ihren eigenen internen Strukturen einbaut oder einen Einbau solcher Elemente in das zukünftige Deutschland plant oder toleriert, legt damit schon jetzt den Grundstock für das eigene Scheitern und zementiert damit selber das Fundament für die baldige Renaissance des Systems.
Eine Basisdemokratische Partei kann und sollte z.B. Mitgliederparteitage von Anfang an einführen und ab einer gewissen Größe alle Entscheidungen der Mehrheit überlassen.
Im folgenden Modell der Basisdemokratie für den Staat ist eine Unterwanderung durch die Beschaffenheit des Modells nahezu ausgeschlossen. Warum nahezu? Nun, im Kleinen und auf Gemeindeebene kann nie verhindert werden, dass lokale Größen Einfluss auf die lokale Politik nehmen. Im Großen aber, auf den Staat oder gar die Welt bezogen, ist es ausgeschlossen.
1.
Dezentrale Strukturen
Grundpfeiler jeder Demokratie
Das Basisdemokratiegesetz (BDG) und seine folgewirksamen Inhalte leben von seiner dezentralen Struktur, die dafür sorgt, dass es einzelnen, zentralen staatlichen, aber vor allem auch nichtstaatlichen Elementen nicht gelingen soll, unverhältnismäßig großen Einfluss und Macht über das Land und sein Volk zu erlangen.
Diese Dezentralität ist daher zu erhalten, da nur sie echte Demokratie und weitgehende Freiheit der Bürger garantieren kann!
- Zentralisierung bedeutet immer Machtkonzentration auf wenige!
- Dezentralisierung bedeutet mehr Macht bei vielen, bei den Bürgern!
Die nachfolgenden Elemente verdeutlichen, wo und wie im Modell der Verfassung und dem Basisdemokratiegesetz die dezentralen Strukturen greifen.
2.
Souveränität der Gemeinden
Die Gemeinde = kleinste politische Einheit im Staat
Alle Gewalt geht vom Volke aus! Der einzelne Mensch organisiert sich und wählt seine Volksvertreter ausschließlich in und über seine Gemeinde, in der er wohnt und persönlich bekannt bzw. als Wahlberechtigter registriert ist, und verleiht allein über seine Gemeinde seinem politischen Willen Kraft.
Es gibt keine Parteien oder sonstigen Organe (s. Parteiverbot weiter unten), über die politisch agiert werden kann. Es gibt nur die Gemeinde, in der der einzelne Mensch lebt.
Der Gemeinde gehört die Hoheitsgewalt über das Land, auf dessen Gebiet sie liegt. Das bedeutet, weder das Land (Bundesland oder dergleichen) noch der Staat als Ganzes kann diesbezüglich über das Land der Gemeinde verfügen. Landrechte und Eigenständigkeit werden somit gestärkt und damit ist die Gemeinde wieder autonom und souverän.
Jede Gemeinde regelt auch alle weiteren Belange durch eigene Verordnungen selbst, solange diese nicht anderen Gemeinden schaden oder sie benachteiligen oder dadurch gegen geltendes Recht verstoßen. Damit ist sie autonom und souverän. Das gesteht ihr die Verfassung zu. Geltendes Recht ist natürlich immer dadurch definiert, was zum aktuellen Zeitpunkt gilt, und das regeln ausschließlich die basisdemokratisch verfassten Gesetze, an deren Entstehung die einzelne Gemeinde immer mitgewirkt hat.
Gleiches gilt natürlich auch für die Länder des Staatenbundes Deutschlands. So wie die Gemeinde ihre Souveränität gegenüber dem Land und Staat genießt, so hat auch jedes Land seine Rechte gegenüber dem Staat und ist ebenfalls nur allgemeingültigen Gesetzen unterworfen, die basisdemokratisch verfasst wurden.
Die Gemeinden bilden die Länder (Bundesländer oder dergleichen) durch freie Wahl der Zugehörigkeit. So können z.B. die Gemeinden der Uckermark in Brandenburg ein eigenes Land bilden oder die Gemeinden in Franken desgleichen. Dies wird sogar bevorzugt, da Länder von der Größe wie die Prignitz, Friesland, Westfalen, Pfalz oder Franken oder wie auch immer eine Region in Deutschland heißen mag, viel besser auf die Bedürfnisse der Menschen im Land, ihre Kultur und ihre Lebensart, eingehen, als es die künstlichen Konstrukte der aktuellen Bundesländer wie NRW oder Bayern könnten, die ohnehin alle Relikte längst vergangener Monarchien oder Machtbündnisse sind und nur dem Zwecke der zentralistischen Organisation in dieser Form erhalten wurden.
3.
Die Gemeindestimme
Das einzige Mittel gegen Wahlbetrug und Manipulation
Der hier folgende Punkt ist eines der wichtigsten Elemente in dem basisdemokratischen Modell der BB, durch das Wahlbetrug und Manipulation am Volk systembedingt und ohne große Kontrollorgane verhindert werden können. Dieses Konzept ist neu und daher den meisten Menschen nicht bekannt. Dabei rührt es direkt vom ursprünglichen Begriff der Demokratie her und wurde aus dem alten griechischen Demokratiemodell abgeleitet und den heutigen Vorstellungen echter Demokratie angepasst.
Es entfaltet seine einfachen aber bedeutenden Wesenszüge erst bei genauerem Hinsehen und Verständnis. Seine extrem wichtige Bedeutung für die Menschen und die Demokratie kann nicht genug betont werden! Bitte daher aufmerksam lesen:
Jede Gemeinde hat eine Stimme. Diese Stimme äußert den Willen der Gemeinde als Ganzes und wird durch Abstimmung der Bürger in den Gemeindeversammlungen gebildet. Diese demokratisch entstandene Stimme wird durch die in den Landtag oder das Parlament entsandten Abgeordneten der Gemeinde unmittelbar vertreten.
[s. Basisdemokratiegesetz (BDG) §2, Abteilung II. b) „Gemeindestimme und Stimmrechtfaktor“]
Das Bedeutet:
Nach dem Verfassungsentwurf und dem BDG werden zwar alle Gesetze, Verordnungen oder Wahlen durch die Bürger selbst entschieden, jedoch werden sie nicht direkt beschlossen oder gewählt, sondern es wird durch Wahlen und Abstimmungen immer zuerst die Stimme der Gemeinde festgelegt. Alle Wahlberechtigten Bürger stimmen zwar mit ab, aber am Ende hat die Gemeinde einen Beschluss und damit eine Stimme!
Jedes Wahlergebnis, ob nun mit Bezug auf Angelegenheiten des einzelnen Landes, dem die Gemeinde angehört, oder des ganzen Deutschen Staates, wird am Ende durch die Gesamtheit der Für- und Gegenstimmen der Gemeinden entschieden.
Während nun innerhalb der Gemeinden alle Bürger zu ihrem Schutz auch geheim wählen können, so ist die Stimme der Gemeinde laut Gesetz immer öffentlich und allgemein bekannt. Jeder kann einsehen, wie die Gemeinde X oder Y abgestimmt hat.
Dass die Gemeinde eine Stimme bildet, hat folgenden wesentlichen Vorteil:
Angenommen, ein Gesetz für ganz Deutschland wird verabschiedet. Wenn nun 80 Mio. Menschen geheim abstimmen und die Stimmen weiterhin zentral ausgewertet würden, wüsste im Grunde niemand, wer oder wie viele nun wirklich für oder gegen das Gesetz gestimmt haben. Wie in der BRD üblich, könnte dann dem Wahlergebnis an zentraler Stelle immer wunschgemäß „nachgeholfen“ werden.
Wählt aber jede Gemeinde einzeln und bildet so nur eine Gemeindestimme, so müsste man versuchen, in jeder einzelnen Gemeinde die Wahlen zu fälschen, wenn man betrügen wollte. Zum einen wird das fast unmöglich, da es im gesamten deutschen Gebiet mehr als 82.000 Gemeinden gibt und zum anderen, weil die Menschen innerhalb der Gemeinden einen besseren Überblick darüber haben, wie gestimmt wurde.
Zu guter Letzt liegt – wie sich im Folgenden noch zeigen wird – die Herrschaft über die Gemeindevertreter allein bei den Bürgern. Bei Misstrauen kann jede Gemeinde seine Leitung sofort austauschen und neu wählen. Das Basisdemokratiegesetz sieht zudem eine klare Regelung vor, nach welchem Auswahlverfahren die Stimmzähler und Wahlhelfer innerhalb der Gemeinden ausgewählt werden, damit eine Manipulation auch an dieser Stelle nicht mehr möglich sein wird.
Das Abstimmungsergebnis über das Gesetz in unserem Beispiel würde dann veröffentlicht. Nicht aber die Stimmen der Menschen erscheinen dort, sondern nur die Stimmen der Gemeinden. Jeder Mensch kann auf einen Blick sehen, wie seine Gemeinde abgestimmt hat und ob das Ergebnis richtig wiedergegeben wurde oder nicht.
Die Auszählung von Wahlen oder Abstimmungen führt jede Gemeinde eigenständig nach allgemeinen Regeln durch, die im Basisdemokratiegesetz vorgegeben sind und verwahrt auch für spätere Einblicke alle Wahlunterlagen selber. Jedermann hat gesetzlich legitimierten Zugriff auf diese und kann sie jederzeit einsehen und selber nachprüfen.
Wahlbetrug ist somit nur noch mit einem vieltausendfachen Aufwand gegenüber dem BRD-System möglich und die Wahrscheinlichkeit des Auffallens würde nahezu exponentiell ansteigen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass die Verfassung Wahl- oder Abstimmungsbetrug ähnlich wie Hochverrat betrachtet und je nach Schwere mit sehr hohen Freiheitsstrafen ahndet. Wahlbetrug will künftig also gut überlegt sein.
4.
Nur Gemeinden entscheiden über neue Gesetze
Ratifizierung von Gesetzen ist allein Gemeindesache
Nur die Gemeinden können Gesetze oder Verordnungen abstimmen und ratifizieren. Genauso können sie Gesetze auch wieder aufheben.
Wie oben beschrieben, bildet auch hier jede Gemeinde eine Stimme durch Abstimmung ihrer Bürger. Die Gesamtheit der Stimmen der Gemeinden entscheidet dann über das Gesetz.
Auf Ländereben entscheiden natürlich nur die Gemeinden über Ländergesetze, die dem Land auch angehören. Bei Gesetzen, die den ganzen Staat betreffen, stimmen natürlich alle Gemeinden des ganzen Staates ab.
Wie die Abstimmungen und Wahlen genau durchgeführt werden und wie das Verfahren der Bildung der Gemeindestimme funktioniert, haben wir ja im vorangegangenen Abschnitt erläutert.
Ein in den beiden Gesetzesentwürfen (Verfassung und Basisdemokratiegesetz) genau definierter Stimmrechtfaktor gleicht das Stimmgewicht unterschiedlich großer Gemeinden aus und berücksichtigt dabei besonders die kleineren Gemeinden. Mehr dazu unter Punkt 5.
Anwendbarkeit und Gültigkeit von Gesetzen und Verordnungen
Die Gemeinden bzw. Länder sind nur solchen Gesetzen unterworfen, die sie selber mehrheitlich für das Land bzw. auf Staatsebene für den Staat beschlossen haben.
Die Verfassung sieht hier auch konkrete Regelungen vor, damit die Rechte und Besonderheiten von Ethnien oder Minderheiten geschützt werden und nicht Gesetze verfasst werden, die sich nur gegen einzelne Gemeinden, Volksgruppen oder sonstige Minderheiten richten. Gesetze, die ausschließlich Vorteile für die einen und Nachteile für die anderen bieten, sind nicht möglich.
Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen
Gemeinden können gemeinsam auch selber Gesetze entwerfen und einreichen. Desgleichen gibt es klare Regelungen für die Möglichkeit, innerhalb der Gemeinden, der Länder und des Staates, Wahlen oder Abstimmungen zu einem Thema zu erzwingen. Entsprechende Petitionen haben Gewicht und die Abstimmungen sind bindend, anders als in der BRD, wo alles allein von der Gunst der Politiker und den Interessen ihrer Auftraggeber abhängt. Die Entscheidungen der Gemeinden sind absolut bindend für die Landtage und das Parlament.
Weitere Details finden sich in den Entwürfen der Verfassung und des BDG
(s. Seitenende).
5.
Der Stimmrechtfaktor
Ausgleich von Ungleichgewichten zwischen den Gemeinden
Wie oben erläutert hat jede Gemeinde eine Stimme. Es ist immer nur eine einzige Stimme je Gemeinde, ganz gleich wie groß oder klein diese ist.
Es wäre nun sicher nicht gerecht, wenn die Stimme einer Gemeinde immer gleich viel wiegen würde, da es natürlich Gemeinden vollkommen unterschiedlicher Größe gibt. Ein Protest wäre hier vollkommen gerechtfertigt.
Um das Ungleichgewicht auszugleichen und dabei kleineren Gemeinden ggf. auch etwas mehr Stimmgewicht geben zu können, beinhalten sowohl die Verfassung als auch das Basisdemokratiegesetz einen sogenannten "Stimmrechtfaktor", der die Unterschiede in den Größen verschiedener Gemeinden auf die Stimme anpasst.
Die Stimmen größerer Gemeinden erhalten auf Basis ihrer Einwohnerzahl und durch den Stimmrechtfaktor mehr Gewicht als kleinere Gemeinden mit weniger Einwohnern.
Dieser Faktor richtet sich nach der Einwohnerzahl und schafft so die notwendige Gerechtigkeit.
Der Stimmrechtfaktor wird basisdemokratisch durch alle Gemeinden des ganzen Staates und für sämtliche Gemeinden gültig festgelegt.
Legt man den Divisor des Stimmrechtfaktors z.B. auf 1 zu je tausend Einwohner fest, so hat eine Gemeinde mit 50.000 Einwohnern einen Faktor von 50 und eine Gemeinde mit 1.000 Einwohnern einen Faktor von 1. Die Stimme der kleinen Gemeinde zählt also einfach, die der größeren Gemeinde 50-fach.
Hierdurch kann man kleineren Gemeinden mehr Stimmgewicht geben, da auch eine kleine Gemeinde mit nur 250 Einwohnern eine Stimme hat. Je weiter man den Divisor senkt, desto stärker werden die Stimmen größerer Gemeinden und je höher man ihn ansetzt, desto mehr Gewicht bekommt die Stimme einer kleinen Gemeinde.
Formel für den Stimmrechtfaktor:
bei einer Festlegung des Divisors auf 1.000 (1 zu je 1.000 Einwohner)
- Einwohnerzahl dividiert durch 1.000 = Stimmrechtfaktor
- Eine Stimme kleiner als 1 gibt es nicht!
Beispielsweise könnte man den Divisor des Stimmrechtfaktors auf 5.000 anheben, dann hätte eine Gemeinde mit nur 250 Einwohnern die gleiche Stimmkraft, wie eine Gemeinde mit 5.000 Einwohnern, nämlich "1". Umgekehrt würde eine Festlegung des Stimmrechtfaktors auf "1" alle Gemeinden mathematisch gleich behandeln, denn eine Gemeinde mit 50.000 Bürgern hätte dann einen Faktor von 50.000 und eine Gemeinde mit 250 Einwohnern hätte ein Stimmgewicht von nur noch 250.
In der Verfassung und im Basisdemokratiegesetz der BB ist der Divisor derzeit auf 1.000 festgelegt, um kleinen Gemeinden gegenüber größeren in der Nachbarschaft im gleichen Land etwas mehr Gewicht zu verleihen. Das halten wir für sinnvoll, weil kleine Gemeinden möglicherweise weit mehr Land unter sich haben, als eine in ihrer Mitte liegende Stadt, sie aber nach den Stimmen unterliegen und durch die Stadt dominiert werden könnten.
Hierüber kann man unterschiedlich denken.
Da der Divisor des Stimmrechtfaktors aber später basisdemokratisch durch alle Gemeinden so angepasst wird, wie sie es für richtig erachten, kann spätestens dann jeder seiner Haltung durch Abstimmung Ausdruck verschaffen. Den Divisor des Stimmrechtfaktors heute schon zu diskutieren, wäre daher albern.
Die Vorteile des Stimmrechtfaktors
Da es neu ist, mag es dem einen oder anderen kompliziert erscheinen, ist es aber in der Praxis überhaupt nicht. Dies verkompliziert die Wahlen nur geringfügig und ist aufgrund der Vorteile unbedingt hinnehmbar.
- Der Stimmrechtfaktor gleicht den Umstand des Ungleichgewichtes der Stimmrechte aus, der dadurch entsteht, dass Gemeinden mit unterschiedlichen Bevölkerungszahlen immer nur eine Stimme haben
- Die Regelung, dass jede Gemeinde nur eine Stimme bilden kann, ist wiederum so wichtig, weil allein durch sie Wahlmanipulationen ohne großen Aufwand oder Kontrollmechanismen ausgeschaltet werden können
- Durch den Stimmrechtfaktor kann man mehr Gerechtigkeit gegenüber kleinen Gemeinden schaffen, indem man ihrer Stimme durch Anhebung des Divisors mehr Gewicht zuteilt.
- Durch die Gemeindestimme und den Stimmrechtfaktor erhalten alle Nichtwähler (Kinder oder sonstige Unmündige) ein indirektes Stimmrecht, da sie als Person und Einwohner der Gemeinde das Gewicht der Stimme der Gemeinde stärken.
Der Stimmrechtfaktor bietet also mehrere Vorteile gegenüber einer rein mathematischen Auszählung der Stimmen der gesamten Einwohner.
Näheres regelt BDG §2, Abteilung II. e) ff. „Gemeindestimme und Stimmrechtfaktor“
6.
Wahl, Abwahl und Weisungsgebundenheit der Abgeordneten
Abgeordnete, Volksvertreter oder Repräsentanten
Jeder dieser Begriffe ist durch unsere gemeinsame Geschichte mehr oder weniger lädiert. Man kann sie sowohl positiv als auch negativ verwenden. Wir haben uns für die Verwendung der Begriffe „Abgeordnete“ und „Volksvertreter“ entschieden. Der Begriff "Repräsentanten" erinnert zu sehr an das System der Repräsentativen Demokratie, die immer schon eine Oligarchie war und mit Demokratie, bis auf den Namen, nichts gemein hat. Auf die BRD und ähnliche Systeme passt der Begriff "Repräsentanten" ohnehin nicht, weil sie das Volk noch nie wirklich repräsentiert haben, sondern nur beherrscht und verwaltet.
Es sollte nun jeder wissen, was gemeint ist.
Neben der oben bereits behandelten "Gemeindestimme" bildet dieses Element der Neuordnung und Neugestaltung des Amtes eines Abgeordneten und dessen Kompetenzen im Demokratie-Modell der BB ein wesentlichen Punkt zur Durchsetzung echter Demokratie. Daher bitten wir auch hier um ein aufmerksames Lesen.
Wahl und Zuständigkeiten der Abgeordneten
Die Bürger jeder Gemeinde wählen ihre Volksvertreter in direkter Wahl. Volksvertreter sind Gemeinde- oder Stadträte, aber auch Abgeordnete eines Landtags und des Parlaments.
Die Volksvertreter, egal auf welcher Ebene, haben keine eigene Stimme und stimmen selber nichts ab, was für das Volk von Belang ist. Weder auf Gemeindeebene, noch auf Landesebene, noch im Parlament.
Sie handeln stellvertretend für die Menschen, von denen sie gewählt wurden.
Volksvertreter im Landtag werden als "Landräte" bezeichnet. Sie werden in ihren jeweiligen Gemeinden in direkter Wahl gewählt und von diesen entsandt.
- Jeder Landrat vertritt in erster Linie die Interessen der Gemeinde, die ihn entsandt hat, im Rahmen der Gesetze und der Verfassung.
- Jeder Landrat ist an die Beschlüsse und Weisungen der ihn entsendenden Gemeinde gebunden.
- Jeder Landrat kann durch die ihn entsendende Gemeinde jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen abberufen, ausgetauscht oder ersetzt werden.
Volksvertreter im Parlament werden als Parlamentarräte bezeichnet. Sie werden in den Gemeinden eines Landes in direkter Wahl gewählt und von diesem Land in das Parlament entsandt.
- Jeder Parlamentarrat vertritt in erster Linie die Interessen des Landes, das ihn entsandt hat, im Rahmen der Gesetze und der Verfassung.
- Jeder Parlamentarrat ist an die Beschlüsse und Weisungen des ihn entsendenden Landes gebunden.
- Jeder Parlamentarrat kann durch das ihn entsendende Land jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen abberufen, ausgetauscht oder ersetzt werden.
Volksvertreter im Gemeinderat werden als Gemeinderäte bezeichnet. Sie werden von der Gemeinde gewählt.
- Jeder Gemeinderat vertritt die Interessen seiner Gemeinde im Rahmen der Gemeindeverordnungen, Gesetze und der Verfassung.
- Jeder Gemeinderat ist an die Beschlüsse und Weisungen der Gemeinde gebunden.
- Jeder Gemeinderat kann durch Beschluss der Gemeindeversammlung jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen abberufen, ausgetauscht oder ersetzt werden.
Weitere Auflagen für Volksvertreter
- Alle Volksvertreter legen vor Amtsantritt immer einen rechtlich verbindlichen Eid gegenüber Gemeinde bzw. Land ab.
- Die Volksvertreter handeln verantwortlich. Bei grob fahrlässigem Fehlverhalten oder absichtlichem Betrug oder der Nichteinhaltung der Eides- und Loyalitätsverpflichtung gegenüber Land oder Gemeinde machen sich die Volksvertreter strafbar. Über die Feststellung derartiger Tatbestände entscheiden die Gemeinden selber und mit entsprechendem Beschluss der Gemeinde handeln dann die Gerichte und urteilen je nach Schwere des Falles.
- Die gewählten Landräte haben zudem die Aufgabe, ihre Gemeinden vor geplanten Wahlen oder Abstimmungen detailliert, umfassend und ausreichend über jegliche Inhalte zu den anliegenden Abstimmungen persönlich und verbindlich aufzuklären. Dies kann in öffentlichen Versammlungen geschehen oder auf elektronischen Wege, auch das entscheiden die Gemeinden selber. Gleiches gilt für Parlamentarräte bzgl. der Aufklärung des Landes, das sie entsendet.
- Volksvertreter für Ministerposten müssen zur Nominierung vor ihrer Wahl einen Qualifikationsnachweis erbringen, damit nicht jeder Idiot Minister werden kann, wie es in der BRD fast schon die Regel ist.
Über die Tragweite des Modells
Um die Wichtigkeit der Andersartigkeit dieser Regelungen zu verdeutlichen, hier noch einmal ein einfaches Beispiel:
Das Paradoxon des Bürgers
In der Politik gerne, im Privaten auf keinen Fall...
Niemand bestellt einen Geschäftsführer für seine Firma, dem er absolute Vollmacht über vier oder fünf Jahre erteilt, in denen der Geschäftsführer uneingeschränkte Handlungsmöglichkeiten hat, er selber dann als Eigentümer in das Handeln des Geschäftsführers aber gar nicht mehr eingreifen darf. Das tut keiner.
Oder würdest Du all Dein Hab und Gut für vier oder fünf Jahre in die Hände eines Geschäftsführers legen, der dann als Dein Repräsentant vollkommen uneingeschränkt handeln kann und weder Dir noch sonst jemandem Rechenschaft schuldet und Dich noch auslacht, wenn Du Dich beschwerst? Stell Dir vor: er kann frei mit Deinem Geld kaufen und Deinen Besitz verkaufen, wie es ihm gefällt. Du darfst nicht eingreifen. Er bestimmt, wo Deine Kinder zur Schule gehen und was sie lernen sollen. Du aber darfst erst nach 4 Jahren jemand anderen für diesen Job wählen. Nur selber darfst Du nie über Dein Hab und Gut entscheiden, Du kannst nur einen andern Verwalter für Dein Leben bestellen.
Na? Verlockend?
Würde man von jemandem fordern, er solle einem jegliche Vollmacht über sein gesamtes Vermögen, sein Leben und seine Kinder erteilen, ohne dabei auch nur das geringste Mitspracherecht zu behalten, dann bekäme man nur ein müdes Lächeln oder riskierte einen Rausschmiss. Man würde schlicht für verrückt erklärt werden.
In der Politik und mit unser aller Leben, der Wirtschaft, dem Geld und dem Wohlstand unseres Landes und der Zukunft unserer Kinder, machen wir genau das nahezu sträflich bedenkenlos. Wir geben all das in die Hände von Politikern, die keineswegs in unserem Interesse handeln, sondern allein im Interesse der Hochfinanz und Konzerne. Und wir sagen dann: "ach, die machen das schon".
Das ist Repräsentative Demokratie, wie wir sie in Deutschland haben.
Und wir verschwenden dabei auch nicht einen Gedanken an die Konsequenzen.
Im Privaten würden wir protestieren, hier aber, auf die Politik und unser aller Leben bezogen, handeln wir, als wären wir geisteskrank oder betäubt! Unser Denken reicht scheinbar nur bis in unser Portemonnaie oder an den Rand unseres Hab und Gutes unserer kleinen Welt und weiter nicht. Offensichtlich sind wir nicht in der Lage zu verstehen, dass unser Hab und Gut vollkommen von der Wirtschaft und Politik des Landes im Ganzen abhängig sind. Wie sonst könnten wir derart bedenkenlos und leichtfertig eine Repräsentative Demokratie erdulden und unser Land, unsere Zukunft, unsere Wirtschaft, unsere Altersvorsorge, unsere Rechte, unser Geld, unsere Kinder, unsere Gesundheit, unser Leben, unseren Frieden und vieles mehr einfach in die Hände fremder Leute legen, die uns sagen, „wir schaffen das“? Klar schaffen die das. Wir erleben es täglich.
Sind wir denn alle noch ganz bei Trost?
Im Grunde möchte man doch erwarten, dass jeder mit etwas Verstand sofort auf die Barrikaden geht und sich ein solches System der Fremdbestimmung und Verwaltung des eigenen Lebens sofort und konsequent verbittet. Aber das tun wir nicht. Wir sind vollständig domestiziert und haben nicht die geringste Ahnung, was Demokratie wirklich bedeutet. Im Gegenteil. wie oft wird die Basisdemokratie angegriffen, weil Leute sie nicht verstehen und in ihrer Dummheit etwas verteidigen, das ihnen eigentlich nur Schaden bringt? Wie Schafe, die ihren Scheerer und Schlächter in Schutz nehmen, weil sie es anders nicht kennen. Nach dem Motto: da weiß man wenigstens, was man hat!
Darum dürfen die Volksvertreter künftig nur noch so behandelt werden wie Geschäftsführer einer Firma. Und die sind auch jederzeit kündbar, wenn es sein muss, von einer Minute auf die andere. Die Macht muss wieder zurück zu den Menschen und zwar vollständig.
Zusammengefasst:
Nach dem hier vorliegenden Modell einer Basisdemokratie handelt kein Volksvertreter mehr eigensinnig und selbständig, wie in der BRD gemäß des Grundgesetzes "allein dem Gewissen verpflichtet“! Sie alle setzen künftig ausschließlich nur das um, was die Gemeinden bzw. Länder zuvor beschlossen oder womit sie die Abgeordneten beauftragt haben. Das Handeln der Volksvertreter und ihre rechtliche Stellung ist eher vergleichbar mit denen eines Geschäftsführers eines Unternehmens.
Durch diese Regelung werden selbstgefällige und überhebliche Politiker ihrer Eigenmächtigkeit enthoben. Eine, wie in der Politik heute üblich, Negativauslese besonders skrupelloser und narzisstisch gestörter und in jedweder Form bestechlicher Menschen für Führungspositione seitens eines menschenverachtenden Systems findet nicht mehr statt. Politiker wandeln sich von willfährigen Erfüllungsgehilfen der Hochfinanz und Industrie zu verantwortlichen „Repräsentanten“ der Bürger - und zwar dieses Mal im wahrsten Sinne dieses Wortes - die im Auftrag der Gemeinden und deren Menschen agieren und für ihr Handeln haften.
Künftig agieren sie nur noch wie Geschäftsführer. Und genau wie auch bei diesen ein Katalog besteht, der dem Geschäftsführer gewisse Vollmachten und Befugnisse erteilt, so sieht das BDG ebenfalls vor, dass die Gemeinden bzw. Länder solche Kompetenzen regelnde Kataloge erstellen können. Im Rahmen dieser Kompetenzkataloge können die Abgeordneten frei handeln, damit die Gemeinden nicht über jede Kleinigkeit abstimmen müssen.
Die Regeln legen natürlich die Gemeinden fest, nicht die „Politiker“.
Basisdemokratisch beschlossene Gesetze können ebenfalls den Handlungsrahmen der jeweiligen Abgeordneten auf den verschiedenen Regierungsebenen ausdehnen oder einschränken.
Vorurteile gegenüber der Basisdemokratie liegen hier oft in der irrigen Annahme, dass der Staat nicht handlungsfähig sei, wenn immer erst alle über alles abstimmen müssten. Dass das natürlich naiver Unsinn ist, liegt auf der Hand. Das Gegenteil ist der Fall. Der Staat wird handlungsfähiger, weil die Bürger klare Entscheidungen treffen, anders als in der BRD, wo lange herumgeeiert wird, weil die meisten Gesetze dem Volk nur schaden und man mit der Vertuschung beschäftigt ist. Es dauert, bis man den Leuten ihr eigenes Verderben aus den Rippen kitzelt.
Ferner: klar formulierte Gesetze geben auch in Krisenzeiten oder selbst im Verteidigungsfall den notwenigen Freiraum und die Vollmachten.
Diesbezüglich findet Ihr mehr Informationen unter:
"Vorurteile, Dogmen und typische Fragen"
Weitere Regelungen im Detail finden sich im Basisdemokratiegesetz (BDG § 3 „Volksvertreter / Abgeordnete“).
Hier finden sich weitere Elemente zur Parlamentarischen Ordnung, Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Qualifikationen, die ein Abgeordneter mitbringen muss, ferner über Wahl der Volksvertreter/Abgeordneten, Amtszeiten, Rücktritt und Amtsenthebung, Finanzierung (Diäten) und der Umgang mit Verstößen seitens der Abgeordneten, etc.
7.
Verbot von Parteien
Gemeinden einen, Parteien spalten das Volk
Parteien werden verboten und abgeschafft. An die Stelle der Partei tritt die Gemeinde. Sie hat einen Bezug zum Land, auf dem die Menschen der Gemeinde leben, und die Menschen haben einen Bezug zur Gemeinde und den darin lebenden Mitmenschen. Das ändert die Dynamik vollkommen. Die Menschen einer Gemeinde eint ein gewisses gemeinsames Interesse, ihr Gemeindewohl betreffend.
Der einzelne Wähler äußert seinen politischen Willen nicht länger über Parteien, die aufgrund des Parteiengesetzes der BRD genauso wenig demokratisch sind wie das repräsentative System insgesamt, sondern er nimmt direkt Einfluss auf die Politik und Abstimmungen durch Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen in seiner Gemeinde.
Parteien spalten die Menschen eines Volkes in sich mehr oder weniger gegenseitig bekämpfende Gruppen. Anstatt gemeinsam um Lösungen zu ringen, die allen dienen, verfolgen Parteien immer nur Ideologien und Teil-Interessen – meistens derer, die das Geld haben und am meisten finanzieren. Der Begriff Partei trägt sein spalterisches Wesen schon in sich (lat. pars = „zerteilen“, partis = „Teil“).
Indem das politische System vom Parteiensystem und durch Verbot der Parteien auf die Gemeindeebene gebracht wird, entfachen wir insgesamt auch ein anderes, eine neues Bewusstsein und Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in den Gemeinden untereinander.
„Gemeinden einen, Parteien spalten!“
Die Menschen einer Gemeinde gehen mit den Problemen der Gemeinde völlig anders um, da sie alle in einem Boot sitzen und gemeinsam Beschlüsse fassen müssen, bei denen sich die Mehrheit durchsetzt, unter Anwendung von Konsensierungsverfahren, um eine größtmögliche Einigkeit und Gerechtigkeit im Ergebnis zu erzielen. Das ist Demokratie. Gleiches gilt für das Land oder den ganzen Staat.
Parteiprogramme sind dagegen viel zu starr und unflexibel. Was auf die eine Gemeinde passt, passt bei der nächsten schon nicht mehr. Und wer kennt nicht das Dilemma, vor denen viele Wähler stehen, wenn sie im Programm einer Partei diese und jene Elemente befürworten, ihnen andere Programmpunkte aber gar nicht zusagen und sie diese eher in wieder anderen Parteien verwirklicht sehen? Testet man sich in einem Wahlomat, so landet man bei den Grünen, sobald man sich hier und da für eher umweltschonende Politik einsetzt. Ist man aber gleichzeitig gegen den Zuzug von Millionen Ausländern, so landet man gleich bei der NPD!?! Dem Umstand, dass derlei so nicht hinhaut und zu Spaltung und Politikverdrossenheit führt, kann man getrost schon Absicht und Vorsatz unterstellen. In den Gemeinden kann jeder zu jedem Thema abstimmen, wie er es für richtig erachtet. So zählt am Ende jede Stimme.
Die Gemeinden eines Landes oder des ganzen Staates bestimmen durch ihre Stimmen die Gesetze und Politik, die sich durch Wahlen und Abstimmungen seitens der Bürger der Gemeinden bilden. Statt sich Partei gegen Partei um diverse Inhalte zu streiten und auf diese Weise Entscheidungen monatelang oder jahrelang hinauszuziehen, kann binnen einer Gemeinde alles besprochen und diskutiert und dann zur Abstimmung gebracht werden. Somit ist eine demokratische Entscheidung immer in einem angemessenen Zeitrahmen herbeizuführen, die vor allem den Bedürfnissen der Menschen entsprechend angepasst ist. Alle Entscheidungen können zeitnah und aktuell sowie im Interesse des Volkes durch Konsensieren und anschließende Abstimmung beschieden werden, was man von Entscheidungen der heutigen Politiker der BRD nicht sagen kann.
Somit wird die Basisdemokratie zu einer gerechten und entscheidungsfreudigen Gesellschaftsordnung, die keineswegs träger ist als andere Systeme.
Wie Basisdemokratie funktioniert
Die Wesenszüge des folgenden Basisdemokratischen Modells sind in ihrer antagonistischen Funktion gegenüber dem o.g. herrschenden System genauso einfach wie effektiv.
Tiefergehende Details findest Du am besten in den Originaltexten zum Prenzlauer Verfassungsentwurf für Deutschland oder dem Basisdemokratiegesetz selbst. Beide sind Teil des nebenstehenden Buches oder unter den Links am Ende dieser Seite zu finden.
Weitere wichtige Elemente
Die Funktion und Wirkungsweise der Basisdemokratie ergänzende Elemente
Die nachfolgenden Inhalte sind nur peripher Teil des Systems der Basisdemokratie. Sie bilden mit der Basisdemokratie aber eine politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich in sich stabile Gesamteinheit. Ohne sie, insbesondere ohne das nachstehend aufgeführte Freigeld, ist Basisdemokratie nicht umsetzbar.
Warum das so ist, lest Ihr im Folgenden.
Das Freigeld
Die Wahl des richtigen Geldsystems ist keine Bagatelle
Das Geldsystem eines Staates ist eine der zwei Säulen, auf denen der ganze Staat, das Volk, die Wirtschaft und damit die Zukunft und das Wohl der Menschen ruhen. Es sollte daher mit Bedacht gewählt sein.
Da es viele mehr oder minder komplizierte Geldsysteme gibt und es am Ende die Entscheidung der Menschen sein wird, welches sie wählen, sei hier nur noch einmal auf den Zins hingewiesen: denn egal welches Modell man wählt, wer Zins und Zinseszins nicht abschafft, führt die Gesellschaft über kurz oder lang zwangsläufig wieder in die Sklaverei durch eine menschenfeindliche Geldpolitik. Bitte lest darüber nach.
Das zinsbasierte Schuldgeldsystem sollte unserer Meinung nach unbedingt durch Freigeld oder auch Fließendes Geld ersetzt werden, am besten nach dem Modell Silvio Gesells – oder in ähnlicher Form. Denn das Freigeldmodell bietet die besten Voraussetzungen für eine gesunde Wirtschaft und einen breit gestreuten Wohlstand, der mit dem Elend der BRD oder den USA nicht vergleichbar ist. Zudem ist Freigeld leicht zu verstehen und noch leichter umsetzbar. Das neue Geldsystem muss letztlich auch von einer breiten Bevölkerung verstanden und akzeptiert werden und sollte daher den Bedürfnissen und dem Verständnis der Menschen entgegenkommen.
Bitte unbedingt lesen!!!
Bürgergeld
Soziale Gerechtigkeit in einer sich fortwährend technologisierenden Gesellschaft
Nach dem Prenzlauer Verfassungsentwurf für Deutschland gibt es u.a. auch ein Bürgergeld für jedermann, durch das mehr als ein reines Überleben in menschenwürdiger Form gesichert wird. Menschen entwürdigende Maßnahmen, wie Arbeitslosengeld und Hartz IV, entfallen dadurch.
Über die Gründe und Vorzüge sowie weitere Details zur Funktionsweise und zu den Auswirkungen auf Wirtschaft und Soziales bitten wir, in dem Verfassungsentwurf selber nachzulesen. Ihr findet ihn am Ende dieser Seite.
Steuersystem
Kurz noch etwas dazu, auch wenn es nicht unmittelbar mit Basisdemokratie zu tun hat, so ist es Teil des Geldsystems und damit für die Wirtschaft und soziale Gerechtigkeit wichtig und die wiederum ist wichtig für Wohlstand und Wohlbefinden der Bürger unter dem künftig herrschenden System.
Der Verfassungsentwurf enthält ein extrem vereinfachtes und sehr gerechtes Steuersystem. Der Länge wegen werden wir hier nicht näher darauf eingehen. Es ist jedenfalls allgemein anerkannt das gerechteste aller Steuersysteme, weil es nicht nur alle Menschen privat von lästigen Steuererklärungen befreit, es sorgt auch für absolute finanzielle Ausgewogenheit.
Ihr findet es ebenfalls im Verfassungsentwurf, den Ihr unten folgend findet.
Schlusswort
Das alles umzusetzen, bedarf es eines großen Maßes an Einheit vieler Menschen. Wenn wir nicht wollen, dass es vorher kracht oder dass wir als Sklaven einer selbstherrlichen Elite aufwachen, dann müssen wir unsere kleinen Differenzen, mit denen wir uns spalten und spalten lassen, überwinden. Denn sonst bleibt es ein Traum.
Umtausch nicht ausgeschlossen
Die vielen Details der Verfassung für Deutschland sowie des Basisdemokratiegesetztes und anderer Gesetze können auf basisdemokratische Weise jederzeit den Bedürfnissen der Menschen angepasst werden - bis hin zu Gemeindezugehörigkeiten oder Landesgrenzen. Es ist und es bleibt nichts in Stein gemeißelt, wenn es die demokratische Mehrheit ändern will. Alles kann auf diese Weise beschlossen und erreicht werden. Natürlich sind die Bedürfnisse von Minderheiten im Verfassungsentwurf berücksichtigt und geschützt. Das System birgt sowohl mehr Ordnung gegenüber anderen Systemen als auch eine schnellere Handlungsfähigkeit, insbesondere dann, wenn es um die Belange des Volkes geht.
Über die Verfassung
Die Verfassung erscheint einigen Menschen als übermäßig lang. Das aber hat sehr konkrete und wichtige Gründe.
Die Länge des Prenzlauer Verfassungsentwurfs (Verfassung für Deutschland) begründet sich darin, dass sie wie ein Vertrag ist, in dem alle wichtigen Elemente, die das Volk und seine Rechte betreffen, berücksichtigt sein müssen. Ein im Rahmen der Repräsentativen Demokratie herrschendes System kann auch bequem ohne jegliche Verfassung auskommen, denn wenn ich jederzeit Gesetze machen kann, die mir als Herrscher und nicht dem Volk dienen, die das Volk beschneiden und einschränken, benötige ich keine Verfassung – außer, ich möchte den Menschen durch ein paar Zugeständnisse das Gefühl geben, sie hätten Rechte.
So ist z.B. das Grundgesetz der BRD verfasst. Bei genauerer Betrachtung dient es nicht wirklich dem Volk, auch wenn die ersten Artikel mit den Grundrechten so klingen mögen. Es dient in erster Linie der Macht und kann in allen wesentlichen Teilen in Bezug auf die Grundrechte der Bürger jederzeit durch die Regierung eingeschränkt oder nahezu aufgehoben werden, wenn es die Umstände "erfordern" und die Regierung dieser Meinung ist, wie es sich ja derzeit ganz unverschämt zeigt.
Der Vertrag vom Volk, mit dem Volk und für das Volk muss daher sehr viel mehr regeln, als ein einfacher Herrscher es tun muss, der die Regeln so macht, wie es ihm gerade einfällt. Es sind viele Details, die zu regeln und in Gerechtigkeit festzulegen sind. Daher die Länge.
Den Verfassungsentwurf findet Ihr nachfolgend unter den Links weiter unten auf deser Seite.