Das falsche
Grundgesetz
Warum alle Grundrechte der Bürger problemlos durch Gesetze der Regierung eingeschränkt oder aufgehoben werden können...
Abhandlung von Paul Schlagheck
Unternehmer, Autor und Publizist
Mitglied der Basisdemokratischen Bewegung
Was Merkel tut, ist (leider) legitimiert!
Das Grundgesetz ist eine fragile Sache und ist nicht das, was es für viele Bürger scheint. Die wichtigsten Grundrechte der Bürger sind quasi gar nicht vorhanden, da die Regierung sie aufgrund entsprechender Absätze im Grundgesetz selber aushebeln kann.
Daher muss das Grundgesetz der BRD dringend dahingehend reformiert werden, dass Gesetze zu Einschränkungen von Grundrechten in Krisen- oder Notzeiten im Vorfeld nur durch Abstimmung durch das Volk erlassen werden können und nicht durch die Regierung.
Insbesondere folgende Artikel des Grundgesetzes der BRD können durch Gesetze der Regierung mehr oder minder eingeschränkt und teilweise nahezu aufgehoben werden, was sie zu kernlosen Hüllen verkommen lässt, Phrasen, die lediglich gut ausschauen. Aus diesem Grund prallen die meisten Klagen der tausenden Anwälte an Merkel und der Regierung ab wie Pingpongbälle an einer Granitwand. Das kann aber auch damit zu tun haben, dass das Grundgesetz insgesamt keinen Geltungsbereich mehr hat. Dazu aber mehr unter "Das ungültige Grundgesetz".
(um den Gesetzestext des GG im Original zu sehen, klickt auf den jeweiligen Artikel)
Artikel 2
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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Ein solches "Eingreifen" macht diesen Artikel völlig überflüssig. Dies ist die wohl Schlimmste aller Einschränkungen, denn auf ihr basiert u.a. das Töten ungeborenen Lebens, das einige Grüne und Leute von der SPD ja mittlerweile bis zum Tag der Geburt hinausziehen wollen. Es betrifft aber auch unsere Freiheit im Sinne des Artikel 11 sowie die körperliche Unversehrtheit in Bezug auf Impfzwänge oder ähnliches. Die Möglichkeit der Aufhebung des Artikel 2 durch den 2. Absatz macht alle Maßnahmen der Regierung gegen das Volk legal!
Sogar eine Wiedereinführung der Todesstrafe wäre damit grundsätzlich legitimiert, gäbe es da nicht noch den Artikel 102, der diese explizit für abgeschafft erklärt. Aber auch das kann man umgehen oder das Grundgesetzt schnell ändern, denn ändern tun es ja nicht die rechtlosen Bürger, sondern die Regierung. Und das ist seit der Gründung der BRD schon über 60 Mal passiert!
Artikel 5
Meinungsfreiheit
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze [...],
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Hier wird sogar gänzlich auf jede einschränkende Regel für das Gesetz verzichtet. Die herrschende Regierung kann bei Bedarf die Meinungsfreiheit im Grunde ohne Grund und ohne Scham aufheben. Das findet ja bereits im Internet überall statt. Damit es nicht so viel Ärger gibt, nennt man alles unerwünschte "Hate-Speach" oder "Fake-News". Und viele machen freiwillig bei der neuen großen Zensur mit. Wenn bestimmte Begriffe nicht mehr gesagt werden dürfen, will man nicht als Nazi oder sonst etwas beschimpft werden und gleichzeitig fördert es das allseits beliebte Denunziantentum!
Man sieht hier die klare vorplanende Handschrift amerikanischer Geheimdienste, die gewiss daran teilhatten, als das Grundgesetz im besiegten Deutschland geschrieben wurde.
Artikel 8
Versammlungsrecht
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
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Ergo gibt es auch dieses Recht faktisch gar nicht, wenn die Regierung in ihrer Weisheit daran etwas auszusetzen hat und es ihr nicht gefällt. Ein schon lange bestehendes Gesetz fordert zudem die Anmeldung von Versammlungen oder Demonstrationen, was das Grundgesetz klar einschränkt, denn das sagt in Abs. 1 etwas ganz anderes:
"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
Corona hat es nun deutlich genug gemacht, wie Seuchenschutzgesetze zum "Wohle" des Volkes erlassen und für politische Zwecke missbraucht werden, um den Gehorsam der Bürger schon einmal vorzutesten - vielleicht für eine kommende Impfpflicht? Oder kommt da noch mehr...?
Artikel 10
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
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Auch hier wird erneut auf jede einschränkende Regel für das Gesetz verzichtet. Es kann ohne Grund und ohne Scham in das Postgeheimnis eingegriffen werden, was wir im Internet ja auch schon zunehmend erkennen. Man erkennt auch hier wieder die klare Handschrift amerikanischer Geheimdienste, die ja sogar die Kanzlerin selbst abhören und die ganz gewiss daran teilhatten, als das Grundgesetz im besiegten Deutschland geschrieben wurde, damit sie die Kontrolle nicht verlieren.
Artikel 11
Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden [...]
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Die Lasten, die einer verursachen kann, sind schnell gefunden. So mancher wurde schon entmündigt und dann zum Wohle aller weggesperrt, weil er politisch nicht konform ging.
Artikel 12
Berufsausübung
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
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Bekommen wir dann alsbald Berufsverbote für Corona-Leugner oder Impfverweigerer? Der totalitär-sozialistisch-faschistische Staat scheint hier schon durch. Der Text lässt auch hier der staatlichen Willkür Tür und Tor offen.
Artikel 14
Eigentum und Erbrecht
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. [...]
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Eine durch den Staat selbst verursachte Krise, wie die des Euro oder der Wirtschaft durch das Geldsystem und die jahrzehntelange Verschuldung, führt dann zum bitteren Aderlass der Bürger, insbesondere derer, die etwas Geld auf dem Konto oder ein Haus oder Grund und Boden besitzen. Es gehört ihnen nicht...
Nach diesem Passus kann der Staat Gesetze erlassen, wie zum Beispiel das Lastenausgleichsgesetz, mit denen er dann jedem so tief in die Tasche greifen darf, wie er will. Besonders dann, wenn der Staat die Krisen gemeinsam mit der Hochfinanz selbst heraufbeschwört - und das tun sie - legt das mehr als klar offen, dass der Staat nicht den Bürgern gehört, sondern diese zum Wohle von Konzernen und der Finanzelite ausbeutet. Mehr dazu findet Ihr unter "Die Säulen der Macht".
Artikel 15
Enteignung
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
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Auch hier kann man streiten, ob das grundsätzlich sinnvoll ist und so sein soll oder ob der Staat auch hier verkappte Willkür anwenden kann. Fakt ist jedenfalls, dass solche Einschränkungen nur durch Gesetze entstehen dürften, die durch das Volk gemeinsam basisdemokratisch beschlossen wurden.
Artikel 16
Auslieferung Deutscher Staatsbürger an das Ausland
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
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Wieder kann man streiten, ob das gut ist oder schlecht und welche Konsequenzen es z.B. für einen unschuldig Beschuldigten hätte, würde man ihn in ein Ausland überstellen, wo ihm dann die Hände oder der Kopf abgehackt werden. In Europa passiert das zumeist sicher nicht, aber man muss grundsätzlich auch hier hinterfragen, ob eine Regierung hier die Regeln festlegen sollte oder ob das Volk für sich selber entscheiden darf, wie diese Gesetze auszusehen haben.
Artikel 26
Verbot von Krieg und Waffenhandel
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
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Wenn wir Bürger Waffen handeln würden, dann würden wir zu Kriegsverbrechern - nicht so die Regierung, denn sie hat dafür ja ein Gesetz.
Nach dem Weltkrieg wollte und sollte sich Deutschland nie wieder an Kriegen oder Waffenexporten beteiligen. Daher steht das auch im Grundgesetz. Aber die Regierung kann mit Hilfe eines Gesetzes tun und lassen, was sie will, und das sieht man ja bei all den Waffen, die an Länder, wie z.B. Saudi-Arabien, geliefert werden, die damit im Jemen Frauen und Kinder bombardieren. ...und Merkel lacht (sie kam lachend aus Saudi-Arabien zurück, wo sie sich ein Bild der Lage gemacht hatte).
Fazit
In jedem der genannten Artikel heißt es quasi glorreich: "Das ist Euer Grundrecht", und dann folgt, "...kann aber eingeschränkt werden - Pech gehabt!"
Im Grunde ist das Grundgesetz der BRD ein reines Trostpflaster und Augenwischerei. Alle für den Bürger wichtigen Elemente können durch die Regierung geändert oder eingeschränkt werden. Es gibt keine Garantie auf die Rechte - wie Merkel es schon sagte, "wir haben keinerlei Anspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit!".
Darum ist eine Reform, wie eingangs des Artikels gefordert, dringend notwendig!
Wie eingangs schon erwähnt, stellt sich zu all dem die Frage, ob das Grundgesetz aufgrund der Änderungen an Artikel 23 überhaupt noch eine Gültigkeit für uns besitzt oder nun gänzlich zur Makulatur verkommen ist.