Wie geht Basisdemokratie?
Basis-
Demokratie
in wenigen Worten erklärt
Das Modell echter Basisdemokratie
Nicht ein wenig mehr Mitbestimmung, sondern echte Selbstbestimmung durch das Volk
Echte Basisdemokratie ist weit mehr als lediglich Repräsentative Demokratie mit ein wenig mehr Mitbestimmung durch Volksentscheide. Es ist die einzige echte Form der Volksherrschaft und das einzige politische Staatsmodell mit tiefgreifender systembedingter Stabilität in Währung, Wirtschaft und Politik.
Basisdemokratie steht in direktem Gegensatz zur Repräsentativen Demokratie. In erstgenannter herrscht das Volk, in zweiter herrschen Politiker und Parteien über das Volk. Die Repräsentative Demokratie ist anfällig für Korruption und erweckt nur den Schein einer Demokratie. Herrschen tun Oligarchen und meistens die Hochfinanz.
Darum treten wir für echte Basisdemokratie ein und wollen nicht erst abwarten, bis sich Politik, Konzerne und Banken den Staat gänzlich unter den Nagel reißen und wir Bürger aufwachen in einer Welt, die nicht mehr uns gehört.
Basisdemokratie und ihre Funktionsweise
Elemente zur Hinderung von Unterwanderung und Manipulation:
1.
Die kleinste politische Einheit im Staat ist die Gemeinde.
2.
Der Gemeinde gehört die Hoheitsgewalt über das Land, auf dessen Gebiet sie liegt.
3.
Land- und jeglicher sonstige Besitz wird durch die Gemeinde und die Verfassung garantiert.
4.
Der einzelne Mensch äußert seinen politischen Willen nicht länger über Parteien, sondern er nimmt direkt Einfluss auf die Politik durch Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen in seiner Gemeinde.
5.
Alle Abgeordneten in den Landtagen werden von den Gemeinden direkt gewählt und entsandt und können durch die Gemeinde jederzeit wieder abberufen, ausgetauscht oder entlassen werden.
6.
Desgleichen werden alle Abgeordneten im Parlament durch das Land entsandt und können durch die Gemeinden des sie entsendenden Landes jederzeit wieder abberufen werden.
7.
Jeder Abgeordnete ist gegenüber der ihn entsendenden Gemeinde bzw. des ihn entsendenden Landes weisungsgebunden. Abgeordnete handeln und entscheiden nicht selbständig, sondern nur im Rahmen eines Kompetenzkataloges, den die Gemeinden erstellen.
8.
Die Gemeinden stimmen alles von Belang ab (Gesetze, Staatsverträge etc.), das Parlament setzt diese Entscheidungen um, entscheidet aber selber nichts, bis auf Angelegenheiten im Rahmen des zuvor erwähnten Kompetenzkataloges, den die Gemeinden erstellen.
9.
Eine Gemeinde bildet immer eine einheitliche Stimme durch Abstimmung und Wahl der Bürger. Das Stimmgewicht ist abhängig von der Gemeindegröße.
Hierdurch werden Korruption und Manipulation verhindert (mehr dazu hier)
10.
Minister müssen bei Nominierung Qualitätsnachweise erbringen, die ausreichend belegen, dass sie für den Posten bestens geeignet sind.
11.
Nominierte Minister werden direkt vom Volk gewählt und durch jederzeit mögliche Abwahl ihres Amtes wieder enthoben, falls gefordert.
12.
Eine Regierung in der bekannten Form der „Herrschaft“ gibt es nicht.
13.
Minister und Präsident des Parlamentes bilden als Ansprechpartner und im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnisse gegenüber dem Ausland die staatliche Repräsentanz.
14.
Notfallgesetze regeln das Verhalten und die Kompetenzen des Parlamentes und der Minister in Krisen oder im Verteidigungsfall.
15.
Dem Willen der Gemeinden / Länder übergeordnet sind nur die Verfassung und diejenigen Gesetze, die durch die Gemeinden des Staates basisdemokratisch erlassen wurden.
Basisdemokratie
und ihr fälschungssicheres Wahlsystem
Das Wahlsystem der Basisdemokratischen Bewegung, über das die Gemeinden eine Stimme durch Abstimmung der Bürger finden, können Sie in der genauen Funktionsweise auf der Seite "Wie geht Basisemokratie" nachlesen, oder im Original in den Entwürfen des „Basisdemokratiegesetzes“ und der „Verfassung“. Es schafft durch seine Konstruktion weitere systembedingte Stabilität, da es ohne aufwendige oder komplizierte oder teure Kontrollmechanismen auskommt und dennoch absolute Sicherheit vor Wahlfälschungen bietet.
Weitere Details findet Ihr auf den folgenden Seiten